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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen für die Benutzung der Webseite von BOHREN Rechtsanwalt und die Beansprung der beschriebenen Beratungsangebote

 

1. Benutzung der Webseite

Zweck der Webseite ist die Vorstellung der Kanzlei BOHREN Rechtsanwalt. Publiziertre Essays und externe Links sind eine freiwillige und unverbindliche Dienstleistung für Interessierte, ohne die Begründung von Rechten und Pflichten.

 

Der Inhalt der Webseite sowie die Essays und Muster wurden sorgfältig recherchiert und redigiert. Sie geben die Meinung des Verfassers wieder. Die Fehlerfreiheit und Aktualität werden jedoch nicht garantiert. Die Verantwortung und Haftung für die Verwendung der Beiträge trägt alleine der Nutzer.

 

Der Inhalt der Websites auf die Links verweisen wird nicht überwacht. Die Verantwortung und Haftung dafür wird nicht übernommen.

2. Datenschutz

Bei der Benutzung der Webseite werden von BOHREN Rechtsnwalt keine Daten erhoben oder gesammelt und es werden auch keine Cookies benutzt. BOHREN Rechtsanwalt nimmt auch keine Online-Werbedienste in Anspruch, braucht für die Webseite aber z.B. Google Map. BOHREN Rechtsanwalt kann nicht verhindern, dass Dritte, z.B. Suchmaschinenbetreiber Daten zur Benutzung sammeln und nutzen. Informieren Sie sich auf der Webseite der von Ihnen genutzten Suchmaschine über deren Datenschutzbestimmungen.

3. Beratungsangebote auf Webseite

3.1 Allgemein

Die Klientschaft nimmt zur Kenntnis, dass juristisch nicht geschulte Personen einen Lebenssachverhalt für eine zuverlässige juristische Beurteilung oft falsch, unvollständig oder missverständlich darlegen und sich die Beweisbarkeit von Tatsachen zu einfach vorstellen. Manchmal fällt dies erst nach genauer Analyse der vorgelegten Unterlagen auf und führt zu einer Neubeurteilung des Falls. Hat der Rechtsanwalt diesbezüglich Zweifel, weist er die Klientschaft darauf hin.

 

Die Klientschaft nimmt zur Kenntnis, dass der genaue Wortlaut und der Kontext von Verträgen, Entscheiden und Korrespondenzen für die Beurteilung der Rechtslage oft von entscheidender Bedeutung ist und deren Kenntnisnahme durch den Rechtsanwalt persönlich Voraussetzung für eine zuverlässige Rechtsauskunft ist. Der Klientschaft wird daher empfohlen, dem Rechtsanwalt die Unterlagen vollständig vorzulegen.

 

Die Klientschaft nimmt auch zur Kenntnis, dass die zuverlässige rechtliche Einordnung eines Lebenssachverhaltes oft tiefere Rechtsabklärungen braucht, die in einem Beratungsgespräch nicht möglich sind. BOHREN Rechtsanwalt weist auf verschiedene Möglichkeiten hin und teilt im Übrigen mit, welche Lösung nach seiner Meinung aufgrund der aktuellen Kenntnisse am überzeugendsten ist.

 

Der Rechtsanwalt ermittelt den rechtlich relevanten Lebenssachverhalt mit aller Sorgfalt, beantwortet gestützt darauf die konkret gestellten Fragen soweit dies im gewählten Setting möglich ist, erörtert generelle Rechtsfragen und gibt Empfehlungen für das weitere Vorgehen

 

BOHREN Rechtsanwalt kann nicht garantieren, dass das Informationsbedürfnis der Klientschaft im Rahmen der Beratungsgespräche befriedigt werden kann.

3.2 Erstgespräch zum Pauschalpreis

Die Klientschaft erhält im Rahmen einer Besprechung von ungefähr ein bis zwei Stunden eine erste Beurteilung der Rechtslage, Information zu Handlungsoptionen sowie Hinweise auf mögliche Chancen und Risiken. Des weiteren wird die Klientschaft darüber ins Bild gesetzt, welche weiteren Abklärungen noch notwendige wären, um eine zuverlässige Beurteilung der Rechtslage zu erhalten und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

 

Die Genauigkeit der Beurteilung hängt insbesondere von der Komplexität der Sach- und Rechtslage ab sowie von der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen. Umfangreiche Unterlagen können in einer Beratung nicht im Detail analysiert werden.

 

Das Pauschalhonorar ist zu Beginn der Rechtsberatung bar zu bezahlen.

 

Die Gespräche werden nicht aufgezeichnet und nicht dokumentiert. Es besteht kein Anspruch auf schriftliche Mitteilung der erteilten Rechtsauskunft, doch kann die schriftliche Mitteilung einer Zusammenfassung der Rechtsauskunft vereinbart werden. Ohne anderslautende Vereinbarung ist diese Zusatzleistung kosten- und vorauszahlungspflichtig.

3.3 Telefonische Rechtsauskunft Nr. 0900 5 11 111

BOHREN Rechtsanwalt erteilt der Klientschaft per Telefon Rechtsberatung bzw., wo dies am Telefon nicht möglich ist, Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Die Dienstleistung ist kostenpflichtig und das Honorar wird der Telefonrechnung des Telekommunikationsanbieters der Klientschaft belastet und von dieser an den Rechtsanwalt überwiesen.

 

Die telefonische Rechtsauskunft wird durch Rechtsanwalt Daniel Bohren persönlich erteilt und ist daher nicht immer bedient. Es besteht keine Verpflichtung von BOHREN Rechtsanwalt für eine Betreuung des Rechtsauskunftsdienstes zu sorgen.

 

Die telefonische Rechtsauskunft eignet sich für eine erste Standortbestimmung in Form von Empfehlungen für das weitere Vorgehen, Hinweis auf Chancen und Risiken sowie die Beantwortung von einfachen Rechtsfragen. Im Zweifelsfall sollte von Anfang an eine Besprechung mit dem Rechtsanwalt vereinbart oder der Weg über eine Online-Rechtsauskunft gewählt werden. Terminvereinbarungen sind über die reguläre Festnetznummer von BOHREN Rechtsanwalt möglich.

 

BOHREN Rechtsanwalt versucht in den ersten Minuten des Gesprächs zum regulären Festnetztarif abzuschätzen, ob das Informationsbedürfnis der Klientschaft im Rahmen der telefonischen Rechtauskunft befriedigt werden kann und teilt der Klientschaft mit, falls dies nicht der Fall ist. Dafür sollte die Klientschaft gleich am Anfang des Gesprächs die konkrete Rechtsfrage stellen und erst später den Lebenssachverhalt schildern, der zur Rechtsfrage führte.

 

Die Gespräche werden nicht aufgezeichnet und nicht dokumentiert. Es besteht kein Anspruch auf schriftliche Mitteilung der erteilten Rechtsauskunft, doch kann die schriftliche Mitteilung einer Zusammenfassung der Rechtsauskunft vereinbart werden. Ohne anderslautende Vereinbarung ist diese Zusatzleistung kosten- und vorauszahlungspflichtig.

3.4 Online Rechtsauskunft

Mit dem Absenden einer Online-Anfrage wird BOHREN Rechtsanwalt angefragt ein Angebot zu unterbreiten. BOHREN Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, ein Angebot zu machen.

 

Mit dem Absenden der Anfrage anerkennt die Klientschaft diese AGB als integrierender Bestandteil des Angebots von BOHREN Rechtsanwalt und bestätigt.

 

Das Angebot besteht in der Mitteilung eines Pauschalpreises und der voraussichtlichen unverbindlichen Bearbeitungszeit. Das Angebot kann weitere Bestimmungen haben, die mit der Vorauszahlung des Honorars rechtsverbindlich werden. Das Angebot ist während 3 Tagen ab Absendung verbindlich.

 

Durch die Zahlung des Pauschalpreises innert 3 Tagen ist der Beratungsvertrag zustande gekommen. Erfolgt die Zahlung später, kommt der Vertrag zustande, wenn BOHREN Rechtsanwalt nicht innert 48 Stunden per E-Mail ein Ablehnung versendet.

 

Die vereinbarte Bearbeitungszeit beginnt an dem auf die Gutschrift folgenden Arbeitstag. Erhält die Klientschaft die Rechtsauskunft nicht vor Ablauf der Frist, hat sie eine Nachfrist vo 48 Stunden anzusetzen und kann - falls diese unbenutzt abläuft - innert 24 Stunden vom Vertrag zurücktreten. Das Honorar wird dann ohne Abzug zurückerstattet.

4. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von BOHREN Rechtsanwalt. Es ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar.

 

© Zürich / 2017