Logo

Auftrag / Honorar

Der Vertrag mit Ihrem Anwalt ist ein Auftrag gemäss Art. 394ff OR.

 

Auftragsumfang und Honorar sind mündlich oder schriftich in einem Vertrag zu vereinbaren. Finden Sie hier ein Beispiel für einen Vertrag.

 

Verbreitet sind das

  • Aufwandhonorar: Bohren Rechtsanwalt verrechnet üblicherweise ein Honorar von Fr. 220.- bis Fr. 350.- pro Stunde zuzüglich 8% MWSt, abhängig von der Verantwortung, der Schwierigkeit und dem Fachgebiet.
  • Erfolgshonorar (pactum de palmario): Es kann zusätzlich zum Aufwandhonorar (oder einem Pauschalhonorar) ein Erfolgshonorar vereinbart werden, was die Vereinbarung eines tiefen Ansatzes beim Aufwandhonorar bzw. einem geringen Pauschalhonorar führt. Gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen darf der Rechtsanwalt aber nicht ausschliesslich für ein Erfolgshonorar arbeiten, sondern muss zusätzlich immer auch ein kostendeckendes Aufwand- oder Pauschalhonorar vereinbaren.

 

Natürliche Personen, die sich den Anwalt neben ihrem gewöhnlichen Lebensunterhalt nicht leisten können und über kein Nettovermögen verfügen, können gemäss Art. 117ff ZPO für ein Verfahren ein Gesuch zur Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters stellen. Das gilt grundsätzlich auch für Personen, die im Ausland wohnen. Informieren Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt.